Due Diligence (DD)
Die Due Diligence (DD) bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung, die grundsätzlich durch den Käufer beim Kauf von Unternehmen- oder Unternehmensbeteiligungen erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen (sinngemäß übersetzt als „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“) analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes. Käufer und Verkäufer vereinbaren Zeitraum und Umfang für die Due-Diligence-Prüfung. Ein klassisches Due Dilligence-Team umfasst Business -und Finanzexperten, Juristen und bei Bedarf Fachleuten mit spezifischen Kenntnissen bezüglich der Tätigkeit des zu analysierenden Unternehmens.
Letter-of-Intent (LOI)
Als Letter-of-Intent oder auf Deutsch auch Absichtserklärung werden im Rechtswesen Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrages (z. B. zum Kauf/Verkauf eines Unternehmens) bekunden sollen. Die Erklärungen werden von einem oder von mehreren Verhandlungspartnern abgegeben. Die Rechtsverbindlichkeit der einzelnen Regelungen ist klar zu regeln und gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln.
Teaser
Im Zusammenhang mit dem Unternehmenskauf der Teaser die meist anonymisierte Kurzdarstellung eines angebotenen Unternehmens, die möglichen Interessenten zur ersten Information zugesandt wird. Besteht aufgrund dieses Teasers weitergehendes Interesse an dem Unternehmen, so erhalten die Interessenten gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung weitergehende Informationen die Grundlage für ein erstes indikatives Angebot bilden können
Discounted Cash-Flow (DCF)
Der Discounted Cash-Flow (DCF) (dt. abgezinster Zahlungsstrom) beschreibt ein investitionstheoretisches Verfahren zur Wertermittlung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensbewertung und der Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Es baut auf dem finanzmathematischen Konzept der Abzinsung (eng. discounting) von Zahlungsströmen (eng. cash flow) zur Ermittlung des Kapitalwerts eines Unternehmens auf.
Post-Merger-Integration (PMI)
Mit Post-Merger-Integration (PMI) wird die Integrationsphase nach dem Kauf eines Unternehmens in die Unternehmens-Strukturen des Käufers bezeichnet. Die Erfahrung zeigt, dass diese Phase ein wesentlicher Erfolgsfaktor für das Gelingen eines Unternehmenskaufs ist. Es empfiehlt sich daher schon während der Due Dilligence die Eckpunkte für diese Phase zu planen.