Revidiertes Firmenrecht

Revision des Firmenrechts erleichtert Nachfolgeregelungen

Am 1. Juli 2016 sind die neuen Bestimmungen zur Bildung des Firmennamens in Kraft getreten. Sie erleichtern die Unternehmensnachfolge.

Wichtigster Vorteil ist die mögliche Kontinuität des Firmennamens. Neu kann dieser auf unbestimmte Zeit unabhängig von Gesellschafterwechseln und Veränderungen der Rechtsform weitergeführt werden.

Davon profitiert insbesondere der KMU-Bereich, da der bestehende Wert des Firmennamens einer Personengesellschaft auch bei einem Besitzerwechseln erhalten werden kann.

Bei Änderungen der Rechtsform muss nur noch der Rechtsformzusatz verändert werden. Des Weiteren sind Firmennamen in Zukunft auch in der ganzen Schweiz ausschliesslich.

Lesen Sie die detaillierten Informationen zu den Gesetzesänderungen unter http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2016/2016-05-18.html.

Wir von Unternehmens-Vermittler.ch wissen aus der täglichen Erfahrung von den Schwierigkeiten der bisherigen gesetzlichen Vorgaben und freuen uns die neuen Regelungen bei Nachfolgelösungen für unsere Kunden zu nutzen.

Autor: Andrea Waeber